HIER BIST DU RICHTIG, WENN DU MEHR ERFAHREN MÖCHTEST, ÜBER:
ANSPRECHPARTNER:IN AM WOCHENENDE/FEIERTAGE
Von 5.30 bis 21.30 Uhr sind wir unter der Zentralnummer: 0800 422 88 99 für dich erreichbar. 😊
KRANKMELDUNG
Im Fall einer Erkrankung tätigst du bitte zwei Anrufe:
- Informierst du bitte uns - also deine:n Ansprechpartner:in in der Niederlassung!
- Einen kurzen Anruf bei deiner Einrichtung solltest du ebenfalls tätigen. (Besonders an Wochenenden/Feiertagen oder bei kurzfristigem Ausfall)
URLAUB
Deinen Urlaub beantragst du in der Niederlassung. Ein kurzer Anruf genügt. Daraufhin wird eine Urlaubsvereinbarung angefertigt und dir zugestellt. Bei uns gibt es keine Urlaubssperre: Wenn du Urlaub beantragen möchtest, sag uns, wenn möglich, vier Wochen vorher Bescheid – damit wir alle besser planen können. Solltest du kurzfristig ein paar Tage Urlaub brauchen, rufst du uns ebenfalls an, und wir finden sicher eine Lösung.
WIE LANG SIND DIE EINSÄTZE UND WAS IST, WENN ES MIR NICHT GEFÄLLT?
Die Einsatzdauer in einer Einrichtung kann von einem Tag oder einer Woche bis maximal 18 Monate reichen. Falls es vorkommt, dass deine Tätigkeit, das Pensum oder andere wichtige Rahmenbedingungen untragbar für dich sind, finden wir gemeinsam mit dir und der jeweiligen Einrichtung eine Lösung. Sollte uns das nicht gelingen, suchen wir dir selbstverständlich einen neuen Einsatz.
WAS PASSIERT, WENN ICH KEINEN EINSATZ HABE?
Es kommt immer mal wieder vor, dass, wenn der Monatswechsel nicht auf einen Montag fällt, Mitarbeiter für 1-2 Tage keinen Einsatz haben. Dies ist aber bei uns kein Kündigungsgrund, wie häufig angenommen. Diese Tage werden als Garantietage verbucht und du erhältst weiterhin deine gewohnte Vergütung.
WAS PASSIERT MIT MEINEN ÜBERSTUNDEN?
Deine Überstunden sind nicht verloren, denn jeder unserer Mitarbeiter:innen hat ein Arbeitszeitkonto, über welches er frei verfügen kann. Somit können diese Stunden bar ausbezahlt oder als Freizeit abgegolten werden. Dafür wendest du dich einfach an deine Niederlassung.
WAS IST EIN ARBEITSZEITKONTO UND WIE FUNKTIONIERT ES?
Wir vereinbaren mit dir eine individuelle regelmäßige Arbeitszeit. Deine tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird minutengenau erfasst. Durch die Führung eines Arbeitszeitkontos kannst du zusätzlich geleistete Stunden in Freizeit oder Urlaub umwandeln. Dir geht also keine Überstunde verloren.
MUSS ICH AN MEINEN FREIEN TAGEN AUF ABRUF BEREITSTEHEN?
!Nein! Wir erstellen mit dir gemeinsam einen Dienstplan und legen fest, an welchen Tagen du für Einsätze zur Verfügung stehst und an welchen nicht. Anhand dieser Verfügbarkeitspläne planen wir die Einsätze. Deine freien Tage gehören ganz dir. Es kann mal vorkommen, dass wir dich anrufen und fragen, ob du einen Dienst tauschen und für eine Kollegin oder einen Kollegen einspringen kannst. Dazu bist du aber nicht verpflichtet.
Weiterbildung
Erfolg geht mit lebenslangem Lernen einher. Hierbei möchten wir dich bestmöglich unterstützen. Für deine strukturierte Fortbildung arbeiten wir mit der webbasierten Lernplattform „Pflegecampus“ zusammen. Flexibel und leicht bietet Pflegecampus unbegrenzten Zugriff auf Expertenwissen von Top-Referent:innen der Pflege und Medizin in über 400 Schulungen inklusive Pflichtunterweisung mit mehr als 2.000 Lerneinheiten und 1.900 Wissenstests. Nach deiner Probezeit stellen wir dir - bei Interesse - gerne die Zugangsdaten zur Verfügung.
URBAN SPORTS CLUB
Workout Life Balance – der richtige Ausgleich zu deiner beruflichen Tätigkeit. Als Mitarbeiter von MED Kontor bist du automatisch M-Mitglied im URBAN SPORTS CLUB! Schau unter www.urbansportsclub.com/med-kontor einfach nach: Von Aerial über Boxen, Fitness, Meditation, Schwimmen, Tanzen, bis Yoga ist alles dabei. Über 50 Sportarten werden deutschlandweit auch in deiner Nähe angeboten.
FIRMENWAGEN
Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Firmenwagen bekommen? Grundsätzlich gilt bei uns, dass die Probezeit abgeschlossen sein sollte. Nach der gesetzlichen Regel ist dann ein Prozent des Fahrzeugpreises pauschal zusätzlich zum Einkommen zu versteuern.
FAHRTKOSTENZUSCHUSS
Für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) erstatten wir dir deine Monatskarte. Du reichst die Karte ein und wir überweisen den Betrag auf dein Konto oder wir erwerben die Monatskarte für dich und händigen sie dir dann aus.
WOCHENEND- UND FEIERTAGSZUSCHLÄGE
Die Zuschüsse sind im Tarifvertrag geregelt und gestalten sich wie folgt:
Arbeitszeit |
Zuschläge |
Samstag (ab 13.00 Uhr) |
10% |
Nachtschicht (ab 20.00 Uhr) |
25% |
Sonntag |
50% |
Feiertag |
75% |
KINDERGARTENZUSCHUSS
Von Bundesland zu Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, wie viele Stunden übernommen werden. Arbeitest du über diesen Satz hinaus, dann sprich uns an, wir können dich dann bestimmt unterstützen.
WIE VERHÄLT ES SICH MIT DEM THEMA ARBEITSSCHUTZ?
Als Zeitarbeitnehmer:in unterliegst du natürlich auch den gesetzlichen Vorschriften des Arbeitsschutzes genauso wie jede:r andere:r Arbeitnehmer:in auch. Wir kümmern uns darum, die im Rahmen der gesetzlichen Unfallverhütung notwendigen Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen und über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen du an deinem Arbeitsplatz ausgesetzt sein könntest, aufzuklären.
BIN ICH SOZIALVERSICHERT?
Auch in der Zeitarbeit bist du selbstverständlich bei der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung angemeldet. Entsprechende Beiträge werden für dich als Arbeitnehmer:in abgeführt. Gleiches gilt auch für alle übrigen arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften, die in einem regulären Arbeitsverhältnis üblich sind. Dazu gehören Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitsschutz, Urlaubsanspruch, Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsfristen.
MITARBEITER WERBEN MITARBEITER
Deine Empfehlung ist uns bis zu 1.000 € wert! Wir sind stolz, dich in unserem Team zu haben und möchten mit dir weiterwachsen – wenn du jemanden kennst, der genauso gut zu uns passt, wie du, dann empfiehl uns weiter.
DIE NEUESTEN HYGIENEREGELN
Masernschutzimpfung: Für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen (ab Jahrgang 1970) besteht die Pflicht, eine Masernschutzimpfung nachzuweisen. Der Nachweis muss von einem Arzt, Gesundheitsamt o.Ä. bestätigt werden. Die Vorlage des Impfpasses allein reicht leider nicht als Nachweis.
Coronaschutzimpfung: Für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gilt seit dem 15. März 2022 eine Impfpflicht gegen das Coronavirus. Ein entsprechender Nachweis über den vollen Impfschutz (3-fach-Impfung) und/oder entsprechender Genesenennachweis müssen vorgelegt werden.
NOCH FRAGEN?
Du bist jetzt zwar gut informiert, aber deine Frage ist nicht zufriedenstellend beantwortet oder gar nicht behandelt worden? Zögere nicht und sprich uns an. Dafür sind wir da!
Dein MED Kontor Team